Mehrfachbehinderung

Weisen Menschen mehrere Arten der Behinderung gleichzeitig auf, spricht man von einer Mehrfachbehinderung. Beispielweise können Kinder mit einer Körperbehinderung auch eine Sehbehinderung, Sprachprobleme, epileptische (vom Gehirn ausgehende) Anfälle, einen Autismus oder andere Formen der Behinderung haben.

Aufgrund der unterschiedlichen Berufsgruppen (spezialisierte KinderärztInnen, PsychologInnen und verschiedene TherapeutInnen) bei uns im Kinderzentrum können wir den Bedürfnissen gerade dieser Kinder und Jugendlichen besonders gerecht werden. Wir beraten die Familien bezüglich der nötigen Förderung, aber auch bei Schwierigkeiten im Alltag, bei einem manchmal anstrengenden Verhalten der Kinder in bestimmten Phasen. Wichtig ist es uns hier, gemeinsam Wege zu einem möglichst normalen Familienleben zu finden. Therapien sollen nicht den Alltag der Kinder bestimmen. Wo es möglich und sinnvoll ist, führen wir erforderliche Behandlungen selber durch.

Wir unterstützen die Eltern bei der Suche nach dem am besten geeigneten Kindergartenplatz und der richtigen Schulform. Inklusion ist dabei ein wichtiges Thema, aber auch finanzielle Hilfen, Pflegegeld oder Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleich, Schulbegleitung und vieles anderes.

Viele Probleme, die bei Kindern und Jugendlichen mit Mehrfachbehinderung im Verlauf auftreten, kennen wir aus unserer langjährigen Erfahrung und können den Familien medizinische Behandlung oder auch entsprechende Beratung anbieten. Dies kann beispielsweise bei Schlafschwierigkeiten, unruhigem Verhalten, Ernährungsproblemen, Verstopfung oder Herausforderungen in der Pubertät bis zum Erwachsenwerden sein.

Manchmal sind Kinder und Jugendliche so schwer betroffen, dass sie dauernde Pflege benötigen und schließlich wegen ihrer Erkrankung versterben. Wir wollen die Kinder und Jugendlichen und ihre Familien auch in dieser Phase begleiten, Angst und Schmerzen nehmen, gemeinsame Zeit ermöglichen. Unsere umfangreichen Kenntnisse in der Palliativmedizin für Kinder (eine spezialisierte Form der ärztlichen Hilfe für Menschen mit lebensbegrenzenden Erkrankungen) sind hierfür die notwendige Grundlage.